Wie wende ich die neue EnEV 2009 an? Hier finden Sie Berechnungsbeispiele!

Wie wende ich die neue EnEV 2009 an - Berechnungsbeispiele

Mit der EnEV 2009 

werden alle Planer und Bauherren angehalten, energiesparende Gebäude zu konzipieren und energieeffiziente Technologien auf der Basis erneuerbarer Energien einzusetzen. Denn noch immer herrscht im Gebäudebestand erhebliches Potential für das Energiesparen. In diesem PDF-Report finden Sie Berechnungsbeispiele mit kompletten Formeln zur Anwednung der neuen EnEV 2009.

 

In diesem PDF-Report finden Sie Berechnungsbeispiele mit kompletten Formeln zur EnEV 2009.

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Was hat sich gegenüber EnEV 2007 geändert?


Die EnEV 2009 weist einige bedeutende Änderungen gegenüber der alten Ausgabe von 2007 auf. Bei zu errrichtenden Wohn- und Nichtwohngebäuden gibt es eine
Verschärfung der Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf um ca. 30 Prozent sowie eine Verschärfung der zulässigen Transmissionswärmeverluste um ca. 15
Prozent.Die Wärmedämmung von zukünftigen Neubauten muss somit um durchschnittlich 15 Prozent leistungsfähiger sein. Für Bestandsgebäude gilt ebenfalls
eine Verschärfung der energetischen Anforderungen, wenn größere Änderungen vorgenommen werden, sowie bei Erweiterung und Ausbau von Gebäuden.

 

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Einführung eines neuen Bilanzierungsverfahrens für Wohngebäude

Für Wohngebäude wird ein neues Bilanzierungsverfahren auf Grundlage der DIN V 18599 eingeführt. Hierzu soll die DIN V 18599 um einen Teil oder ein Beiblatt für Wohngebäude
erweitert werden. Das bisherige Monatsbilanzverfahren nach DIN EN 832 in Verbindung mit der DIN V 4108-6 und der DIN 4701-10 darf alternativ angewendet werden. Beim Nachweis ist darauf zu achten, dass das zu berechnende Wohngebäude und das Referenzgebäude nach dem gleichen Verfahren (entweder DIN V 18599 oder DIN EN 832 in Verbindung mit DIN V 4108-6/DIN V 4701-10) berechnet werden. Das in der EnEV 2007 enthaltene vereinfachte Verfahren zur Berechnung für Wohngebäude entfällt. Dies gilt sowohl für zu errichtende Gebäude als auch für den Gebäudebestand. Hintergrund für diesen „Entfall“ ist, dass energetisch besonders gute Gebäude mit diesem Verfahren nicht realistisch bewertet werden können. Es ergeben sich in der Regel teilweise viel zu hohe Werte für den Heizwärme- und Primärenergiebedarf, sodass beispielsweise KfWEffizienzhäuser oder Passivhäuser zu schlecht bewertet werden. Ursache hierfür ist die Dauer der Heizperiode, die beim vereinfachten Verfahren auf 185 Tage festgelegt ist, bei energetisch guten Gebäuden aber deutlich kürzer ausfällt.

 

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Einführung Referenzgebäudeverfahren auch bei Wohngebäuden

Wie schon bei Nichtwohngebäuden wird der maximale Jahres-Primärenergiebedarf in Zukunft nicht mehr mit einer einfachen Formel in Abhängigkeit vom A/Ve-Verhältnis ermittelt,
sondern ergibt sich individuell für in Referenzgebäude mit gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu berechnende Wohngebäude  Referenzgebäudeverfahren). Dieses Referenzgebäudeverfahren wird für die Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs bei zu errichtenden Gebäuden verwendet. Bei bestehenden Gebäuden kann es alternativ zum Bauteilverfahren (Einhaltung U-Werte) angewendet werden.

 

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