Der weltweite Anstieg der Energienachfrage und die zunehmende Herausforderung des Klimawandels haben die Bundesregierung dazu bewegt, ein ambitioniertes Energie- und Klimaprogramm zu beschließen. Ziel dieses sog. „integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP)“ ist es, die CO2-Emissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn zukünftig auch im Gebäudebereich deutliche Einsparungen an Energie erfolgen. Zum Gesamtenergieverbrauch in Deutschland tragen Gebäude mit immerhin fast 40 % bei. Die meisten Bestandsgebäude stammen aus den 1950er-, 60er- und 70er-Jahren und sind in vielen Fällen energetisch auf altem Stand und nicht modernisiert. Solche Gebäude verbrauchen ca. drei- bis viermal so viel Energie für Beheizung und Warmwasser wie heutige Neubauten. Durch Dämmung der Gebäudehülle sowie Verbesserung der Effizienz der Anlagentechnik kann der Energiebedarf deutlich gesenkt werden. Ziel ist es, dass bis zum Jahr 2020 insgesamt ca. 20 % des jährlichen Energieverbrauchs bei Gebäuden eingespart werden können, wodurch sich eine wesentliche Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ergäbe.
Ein Baustein des IEKP ist die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energieeinsparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV), die die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und an die Anlagentechnik regelt. Die EnEV trat in geänderter Fassung als EnEV 2009 am 1. Oktober 2009 in Kraft. Gegenüber den vorigen Ausgaben (2002, 2004 und 2007) wurden die Anforderungen in der zukünftigen EnEV 2009 sowohl für Neubau und Bestand um ca. 30 % verschärft. Weiterhin sieht die EnEV 2009 Nachrüstverpflichtungen für bestehende Gebäude und Anlagen vor. Ab 2011 müssen begehbare, oberste Geschossdecken mit einer Dämmung versehen werden. Außerdem sieht die EnEV 2009 auch vor, dass elektrische Nachtspeicherheizungen schrittweise außer Betrieb zu nehmen sind.
Der sommerliche Wärmeschutz ist gemäß EnEV bei zu errichtenden Gebäuden genau wie der Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust nachzuweisen. Ziel des sommerlichen Wärmeschutzes ist es, eine zu starke Aufheizung der Gebäude im Sommer durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist in der DIN 4108-2:2003-7, Abschnitt 8, geregelt. Eine besondere Bedeutung hat der energiesparende sommerliche Wärmeschutz, bei dem nur durch bauliche Maßnahmen (z.B. Sonnenschutzvorrichtungen), d.h. ohne zusätzlichen Einsatz von Anlagentechnik (Klima- und Kühlanlagen), unzumutbar hohe Innentemperaturen in Gebäuden vermieden werden.