Nicht erst seit der Ölkrise 1973 hat sich bei uns das Bewusstsein für das Energiesparen verschärft. Auch der Gesetzgeber hat die Anforderungen an Gebäude und Anlagentechnik in den letzten Jahren ständig erhöht und setzt mit der EnEV 2009 neue Maßstäbe. Am 1. Oktober 2009 trat die neue Energiesparverordnung, die sogenannte EnEV 2009, in Kraft. Sie wird damit seit dem erstmaligen Erscheinen im Jahr 2002 zum dritten Mal novelliert. Die erste WSchV (Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden) trat erstmals am 1. November 1977 als Folge des 1976 vom Bundestag beschlossenen Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) in Kraft. Die WSchV wurde von der damaligen Bundesregierung wegen der ersten Ölkrise Anfang der 70er-Jahre und der dadurch stark ansteigenden Energiepreisen mit den Ziel erlassen, den Heizenergieverbrauch bei Gebäuden durch bauliche Maßnahmen zu reduzieren. Die Wärmeschutzverordnung wurde zweimal novelliert, am 1. Januar1984 und am 1. Januar 1995.
Die Effizienzanforderungen werden nochmals bis zur gleichen Größenordnung angehoben. Eine weitere Novellierung ist bereits für 2012 geplant. Hier sollen die energetischen Anforderungen nochmals um ca. 30 Prozent bezogen auf das Niveau der EnEV 2009 verschärft werden. Langfristig soll die Wärmeversorgung von Gebäuden möglichst weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern gestaltet werden. Was hat sich gegenüber 2007 geändert? Die EnEV 2009 weist einige bedeutende
Änderungen gegenüber der alten Ausgabe von 2007 auf.