Die Betriebskosten können erheblich durch die Energieeffizienz der Aufzugsanlage beeinflusst werden. Relevant dafür sind folgende Aufzugskomponenten:
Die Informationen und Erläuterungen im folgenden Kapitel basieren auf den Entwicklungen und Produkten der ThyssenKrupp Aufzüge GmbH www.thyssenkrupp-aufzuege.de E-Mail: info.aufzuege.de@thyssenkrupp.com
Die Beleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil der Aufzugsanlage. Insbesondere die Beleuchtung des Fahrkorbs ist hier wichtig, da sie auch eine gestalterische und repräsentative Funktion hat. Herkömmliche Leuchtmittel haben viele Nachteile. Sie geben ihre Energie zu fast 90 % als Wärme ab. Die sogenannten Neonröhren haben den Nachteil, dass sie empfindlich gegen das Ein- und Ausschalten sind.
Moderne Energiesparleuchten eignen sich für eine Nachrüstung und den Austausch von bisher herkömmlichen Leuchten. Sie sind recht unempfindlich gegen Ein- und Ausschaltvorgänge, wenn bestimmte Randbedingungen eingehalten werden. Sie sollten mindestens zwei Minuten vor einem erneuten Einschalten abkühlen und sollten mindestens sechs Minuten eingeschaltet bleiben. Das Abschalten lohnt sich nur, wenn sie dann länger als 15 Minuten ausgeschaltet bleiben.
Nach dem heutigen Stand der Technik sind LED-Leuchten (Leuchten und Leuchtdioden) am wirtschaftlichsten und ökologischsten. Sie wandeln nahezu die ganze Energie in sichtbares Licht um. Sie verbrauchen beim Einschalten nur wenig Energie, und häufiges Ein- und Ausschalten schadet ihnen nicht.
a)
herkömmliche Glühbirnen
b) Energiesparleuchten
c) LED-Leuchten
d) LED-Röhren
Bild 1: Lichtausbeute der verschiedenen Leuchtmittel
Im Stillstand verbraucht ein Aufzug rund 60 % seiner Energie. Ein Großteil entfällt davon für die Kabinenbeleuchtung. Bisher war es üblich, die Kabinenbeleuchtung auch bei Nichtbenutzung des Aufzugs angeschaltet zu lassen. Die Ausrüstung der Aufzugsanlage mit einer Lichtabschaltung ist sinnvoll. Das Kabinenlicht wird abgeschaltet, wenn der Aufzug über einen definierten Zeitraum still steht. Wird die Kabine angefordert, wird auch das Licht wieder eingeschaltet. Dies kann durch Programmierung der Software oder auch durch externe Schalter (z.B. Zeitschaltuhren, Schlüsselschalter) erfolgen. Bei Glasaufzügen ist oft eine komplette Abschaltung des Lichts nicht gewünscht. Hier kann die Beleuchtung in zwei Stromkreise aufgeteilt werden, wobei einer bei Bedarf abgeschaltet werden kann.
Bei einer Lichtabschaltung müssen die Leuchtmittel unempfindlich gegen häufiges Ein- und Ausschalten sein. Dafür sind besonders LED-Leuchtmittel geeignet.
Eine weitere Möglichkeit, beim Betrieb einer Aufzugsanlage Energie zu sparen, ist, die Energieverbraucher Steuerung und Kabinenbeleuchtung abzuschalten, wenn der Aufzug über einen definierten Zeitraum nicht genutzt wird. Die Abschaltung kann über einen Schlüsselschalter oder eine Zeitschaltuhr aktiviert werden. Alle noch ausstehenden Fahrten werden noch durchgeführt, bevor der Aufzug in die Abschaltehaltestelle fährt. Das Fahrkorblicht, die Steuerung und die Türlichtschranke werden abgeschaltet. Dieses Verfahren eignet sich besonders für Bürogebäude mit festen Betriebszeiten. Die Abschaltung kann aber auch über eine intelligente Software realisiert werden. Die Steuerung kann dann den Aufzug selbst in den Stand-by-Modus versetzen, wenn er nicht benutzt wird und ist ebenso schnell wieder betriebsbereit, wenn er angefordert wird.
Durch die durch die Landesbauordnungen vorgeschriebene Entrauchung und Belüftung der Schächte geht bisher viel Energie verloren.
Warme
Gebäudeluft entweicht permanent und entzieht dem Gebäude Energie. Das Gebäude
kühlt aus.
(Quelle: Thyssen Krupp Aufzüge Umweltinitiative Loft)
Bild 2: Infrarotaufnahme bei offener Rauchabzugsklappe
Die
Wärmeenergie bleibt im Gebäude.
(Quelle:
Thyssen Krupp Aufzüge Umweltinitiative Loft)
Bild 3: Infrarotaufnahme bei geschlossener Rauchabzugsklappe
Die Schachtentrauchung ist aus brandschutztechnischen Gründen zwingend erforderlich. Eine unkontrollierte Entrauchung über eine permanente Öffnung ist mit der EnEV 2007 nicht mehr möglich. Entgegen steht die Forderung, dass die Umfassungsfläche eines Gebäudes luftdicht ausgeführt sein muss. Die Dichtheit des Gebäudes kann nur gewährt werden, wenn die Rauchabzugsöffnungen verschließbar sind.
Die Richtlinie VDI 4707 behandelt die Energieeffizienz von Aufzugsanlagen. Sie dient zur Beurteilung von neuen Personen- und Lastaufzügen, aber auch bestehender Anlagen.
Die VDI 4707 definiert sieben Energiebedarfs- und Energieeffizienzklassen, bezeichnet mit den Buchstaben A bis G. Die Klasse A steht für den niedrigsten Energiebedarf, also die beste Energieeffizienz.
Bild 4: Energiebedarfs- und Energieeffizienzklassen nach VDI 4707
Der Gesamtenergiebedarf eines Aufzugs hängt wesentlich von seiner Nutzung ab. Deshalb erfolgt die Zuordnung für den Stillstand und das Fahren. Aus den beiden Bedarfswerten wird dann in Abhängigkeit der Nutzung die Energieeffizienzklasse ermittelt.
Die energetische Bewertung der Aufzugsanlage ist Grundlage für die Bewertung von Aufzügen im Rahmen der EnEV (Gebäude-Energieausweis).
Dieser Fachbeitrag ist entnommen aus „Aktuelles Handbuch der Haustechnik" WEKA Praxislösungen von Prof. Rudolf Lückmann.
Umfassende Fachinformationen zum Thema Gebäudetechnik finden Sie im Bereich „Energie und Bau Pro" unter „Gebäudetechnik". Die Demoversion kann kostenlos getestet werden.
08/09, Praxis-Check Architektur: EnEV 2009
Tipps & Tricks zur Umsetzung der EnEV 2009!