Hohe Duschwannen bieten für Personen mit Bewegungseinschränkungen und körperlichen Behinderungen sowie für Rollstuhlfahrer oftmals ein unüberwindbares Hindernis.
Gerade der Anteil der älteren Menschen nimmt aufgrund der steigenden Lebenserwartung stetig zu. Diese verlassen ihre vertraute Umgebung und ihr soziales Umfeld nur ungern und leben daher vielfach alleine in ihren Wohnungen. Aber auch für Rollstuhlfahrer ist die Erhaltung der eigenen Selbstständigkeit und Mobilität sehr wichtig.
Um den Nutzern sowie auch den Pflegekräften und pflegenden Angehörigen die Benutzung der Sanitärräume zu erleichtern, ist eine barrierefreie Gestaltung und bedarfsgerechte Funktionalität der Sanitärräume notwendig. Dabei ist die barrierefreie Gestaltung der Dusche von besonderer Bedeutung.
Barrierefreie Duschen erfordern besondere Sorgfalt bei der Ausbildung und Abdichtung der Duschwanne sowie bei der Auswahl und Anordnung der Bedienungsvorrichtungen und Hilfsmittel. Dabei müssen die notwendigen Bewegungsflächen (Freiräume) und die Installationshöhen genauso berücksichtigt werden wie die Sicherheit, Funktionalität und die Vermeidung von Stolperfallen. Dabei sollten die Vorstellungen der Nutzer und deren Bedürfnisse aufgrund der vorliegenden Behinderung bei der Planung der Installation individuell berücksichtigt werden.
Bei den Anforderungen wird unterschieden zwischen:
Der Duschplatz muss rollstuhlbefahrbar sein. Dafür ist eine Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m Breite und 1,5 m Tiefe notwendig. Technisch notwendige Schwellen dürfen nicht höher als 2 cm sein. Es müssen Halteeinrichtungen und ein Duschsitz im Duschplatz installiert werden. Das nachträgliche Aufstellen einer mit einem Lifter unterfahrbaren Badewanne (0,75 m x 1,70 m) auf dem Duschplatz sollte möglich sein.
Der Duschplatz muss stufenlos begehbar sein. Technisch notwendige Schwellen dürfen nicht höher als 2 cm sein. Es sollte eine Bewegungsfläche von mindestens 1,2 m Breite und 1,2 m Tiefe vorhanden sein. Halteeinrichtungen und ein Duschsitz im Duschplatz erhöhen die Standsicherheit der Nutzer in der Dusche. Das nachträgliche Aufstellen einer mit einem Lifter unterfahrbaren Badewanne (0,75 m x 1,70 m) auf dem Duschplatz sollte möglich sein.
Für technisch notwendige Schwellen zum Duschplatz beträgt die Maximalhöhe 2 cm. Da bei der Renovierung von Badezimmern die Aufbauhöhe des Fußbodens nicht beeinflusst werden kann, muss die Entwässerung des Duschplatzes entweder durch die Decke nach unten erfolgen oder es muss ein Duschablauf oder eine Duschrinne mit geringer Aufbauhöhe eingesetzt werden.
Bei der senkrechten Entwässerung durch die Decke ist eine Mindestaufbauhöhe von ca. 60 mm erforderlich.
Bei der waagerechten Entwässerung auf der Decke ist eine Mindestaufbauhöhe von ca. 110 mm erforderlich.
Gerade Personen mit Gehbehinderungen benötigen einen sicheren Stand. Daher ist bei der Ausführung des Duschplatzes besonders auf eine rutschfeste Standfläche zu achten.
Gefertigte Duschtassen sind Stahl- oder Acrylduschtassen mit einer rutschhemmenden Oberfläche.
Die Duschtasse wird bodengleich eingebaut und am Rand mit einer Silikonfuge zum Bodenbelag des Badezimmers abgedichtet.
Geflieste Duschplätze werden in der Regel mit befliesbaren Duschelementen ausgeführt. Diese wasserundurchlässigen Duschelemente werden mit einem integrierten Gefälle gefertigt und besitzen einen Anschluss für die Entwässerung.
Das Duschelement wird auf dem Rohbeton montiert und kann anschließend mit einem rutschhemmenden Bodenbelag belegt werden.
Die Duschabtrennung muss nach außen zu öffnen sein. Auf Führungsschienen im Boden sollte nach Möglichkeit verzichtet werden.
Der Einsatz eines Duschvorhangs bietet den Vorteil, dass er den Bewegungsraum eines Benutzers nicht einschränkt und genügend Manövrierraum für den Rollstuhl oder Gehwagen bietet. Darüber hinaus kann das Pflegepersonal bzw. der pflegende Angehörige von allen Seiten problemlos assistieren.
Einhebelarmaturen oder berührungslose Armaturen können auch von Personen mit eingeschränktem Griffbereich leichter bedient werden. Daher sind diese Armaturen zu bevorzugen.
Alle Armaturen und Bedienelemente müssen von der Nutzergruppe gut erkennbar und auch aus sitzender Position leicht zu erreichen sein.
Um die Gefahr von Verbrühungen zu reduzieren, müssen die Armaturen mit einem Temperaturbegrenzer als Verbrühungsschutz ausgestattet werden.
Personen mit Kreislaufproblemen und Schwindel müssen sich im Notfall festhalten können.
Personen mit Gehbehinderungen benötigen Stütz- und Haltegriffe, um die notwendige Standsicherheit zu haben.
Rollstuhlfahrer benötigen Stütz- und Haltegriffe für den Umsetzprozess.
Bei der Benutzung werden die Stütz- und Haltegriffe hohen Belastungen ausgesetzt. Diese Belastungen müssen bei der Planung von Sanitärräumen entsprechend berücksichtigt werden.
Werden Tragständer oder ähnliche Unterkonstruktionen verwendet, so müssen Montageplatten für die Befestigung der Stütz- und Haltegriffe installiert werden. Um später weitere Stütz- und Haltegriffe nachinstallieren zu können, muss die Lage der Montageplatten und Tragständer genau dokumentiert werden.
Eine Sitzmöglichkeit ist besonders für Personen mit Gehbehinderungen notwendig.
Als Sitzmöglichkeit kann ein Hocker aus Kunststoff verwendet werden, der im Duschplatz aufgestellt wird. Ein fest montierter Klappsitz ist wesentlich standsicherer und sollte daher bevorzugt werden. Aber auch einhängbare Klappsitze und eingemauerte Sitzplätze werden vielfach verwendet.
Die Ablagemöglichkeiten müssen bequem zu erreichen sein. Um sowohl Rollstuhlfahrern als auch anderen Personen auf den Sitzmöglichkeiten die Nutzung zu ermöglichen, muss die Ablagemöglichkeit besonders niedrig installiert werden.
Für manche Nutzergruppen müssen die Ablagemöglichkeiten größer gestaltet werden.
08/09, Praxis-Check Architektur: EnEV 2009
Tipps & Tricks zur Umsetzung der EnEV 2009!