So können aus dem Marktanreizprogramm zur Verwendung erneuerbarer Energien (MAP), dessen Fördertopf von 350 auf 500 Millionen Euro angehoben wurde, für die Photovoltaikanlage je Quadratmeter Kollektorfläche 105 Euro bezuschusst werden. Außerdem erhalten Modernisierer noch bis Ende dieses Jahres darüber hinaus einen Kesseltausch-Bonus, wenn im Zuge der Solarinstallation der alte Kessel durch ein Brennwertgerät ersetzt wird: 750 Euro, wenn die Solaranlage auch zur Heizungsunterstützung genutzt wird, 375 Euro, wenn sie nur der Warmwasserbereitung dient. Bei einer zwölf Quadratmeter großen Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung summiert sich die MAP-Zuwendung zum Beispiel auf 2010 Euro.
Werden zudem die Handwerkerdienstleistungen steuerlich geltend gemacht, kann sich der staatliche Zuschuss theoretisch auf 3210 Euro erhöhen, in der Praxis meist auf etwa 2500 Euro. Denn die Arbeits- und Fahrtkosten des Handwerkers ermäßigen die tarifliche Einkommensteuer um maximal 1200 Euro (20 Prozent von höchstens 6000 Euro). Voraussetzung dafür ist, dass auf der Rechnung die Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind. Die Rechnung darf nicht bar gezahlt und der Abzug muss bei der Jahressteuererklärung gesondert beantragt werden.
Als Alternative zur MAP-Förderung können Heizungssanierer Zuwendungen aus den Programmen der KfW-Förderbank in Anspruch nehmen. Um diese jedoch in ähnlich hoher Größenordnung zu erlangen, muss die Heizungssanierung mit weiteren Sanierungsmaßnahmen kombiniert werden - mit entsprechend höheren Gesamtinvestitionskosten.
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