Gebäudetechnik

Kein Zusagestopp bei der „Pumpenprämie“ der KfW

Angesichts aktueller Meldungen über einen Zusagestopp bei einigen KfW-Förderprogrammen und Kreditprogrammen wird von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen, dass der Austausch alter, ineffizienter Heizungs- und Trinkwasserzirkulationspumpen gegen besonders sparsame Hocheffizienzpumpen hiervon nicht betroffen ist.

Diese sinnvolle Energiesparmaßnahme wird im Rahmen der Sonderförderung 431 im Programm „Energieeffizient Sanieren“ der Kreditanstalt für wiederaufbau (KfW) nach wie vor unverändert mit 25 Prozent der Gesamtkosten inklusive des Einbaus bezuschusst.

Mehr als 100 Euro Stromkosten kann eine alte, ungeregelte Heizungspumpe in einem normalen Einfamilienhaus verursachen. Auch viele vorhandene Trinkwasserzirkulationspumpen weisen aufgrund ihrer nicht mehr ganz zeitgemäßen Technik einen unnötig hohen Stromverbrauch auf. Hier lassen sich durch den Einbau von so genannten Hocheffizienzpumpen bis zu 90 Prozent der Kosten für Strom einsparen. Bei Stromkosten von jeweils unter 10 Euro im Jahr wird nicht nur die Haushaltskasse entlastet. Der deutlich reduzierte Verbrauch ist natürlich auch ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz.

Die neuen Pumpen rechnen sich dabei schon nach einigen wenigen Jahren. Mit Hilfe der aktuellen KfW-Förderung machen sie sich sogar noch wesentlich schneller bezahlt. Wie der Zuschuss auf den Internetseiten der KfW beantragt wird, erfahren Hausbesitzer und Interessierte im Internet auf der Website www.pumpenpraemie.de.

In diesem Zusammenhang gibt es auch ein ganz neues Antragsverfahren. Die Zuschussbeantragung erfolgt seit kurzem auch online unter www.kfw-formularsammlung.de (Formulartyp „Zuschuss“, Sonderförderung Programm 431). Der diesbezügliche Antrag muss bis spätestens sechs Monate nach Abschluss des Austausches der Pumpe bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Maßgeblich ausschlaggebend ist in diesem Fall das Datum der Rechnungsstellung.

Foto: pixelio.de


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