Neben den Bürgerinnen und Bürgern des Landes werden insgesamt 862 Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom März bis Juli 2010 vier Monate Gelegenheit haben, sich mit dem Planungswerk auseinander zu setzen. Anschließend entscheidet der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung über das Regelungswerk und etwaige Änderungswünsche der Öffentlichkeit.
Wirtschaftministerin Christa Thoben erklärte dazu in Düsseldorf: „Wir unterstreichen mit diesem Entwurf den Vorrang erneuerbarer Energien, unsere feste Absicht, die Kraftwärmekoppelung dort konsequent auszubauen, wo es möglich ist, und die unter anderem aus Klimaschutzgründen dringend erforderliche Kraftwerkserneuerung in Nordrhein-Westfalen auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen.“ Die Neufassung des LEP-Kapitels wird dann nach der Landtagsentscheidung in der zweiten Jahreshälfte 2010 das alte Kapitel des LEP von 1995 ablösen.
Grundlage für die Neufassung des Energie-Kapitels im LEP waren unter anderem die Beschlüsse des Landtags zu Energie-, Klima- und Industriepolitik vom Dezember 2009, die Energie- und Klimaschutzstrategie der Landesregierung vom April 2008, das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom Juli 2009 (EEG), die Regelung zum Europäischen Zertifikatehandel ab 2013 und die aktuelle Rechtsprechung: „Wir schaffen mit diesen Vorschlägen den raumordnerischen Rahmen für eine nachhaltige, das heißt dauerhaft sichere, kostengünstige, klima- und umweltverträgliche Energieversorgung,“ so die Wirtschaftsministerin.
Der geänderte LEP schafft beispielsweise die notwendigen Voraussetzungen für die planerische Steuerung der Umsetzung des EEG.
Foto: pixelio.de, Krümel
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