EnEV

Warum eine weitere Energieeinsparverordnung?

Nicht erst seit der Ölkrise 1973 hat sich unser Bewußtsein für das Energieeinsparen verschärft. Auch der Gesetzgeber hat die Anforderungen an Gebäude und Anlagentechnik in den letzten Jahren ständig verschärft und so gelten ab heute nochmals neue Maßstäbe mit der EnEV 2009.

Der weltweite Anstieg der Energienachfrage und die zunehmende Herausforderung des Klimawandels haben die Bundesregierung dazu bewegt, ein ambitioniertes Energie- und Klimaprogramm zu beschließen. Ziel dieses sog. „integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP)" ist es, die CO2-Emissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.

 

Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn zukünftig auch im Gebäudebereich deutliche Einsparungen an Energie erfolgen. Zum Gesamtenergieverbrauch in Deutschland tragen Gebäude mit immerhin fast 40 Prozent bei. Die meisten Bestandsgebäude stammen aus den 1950er-, 60er- und 70er-Jahren und sind in vielen Fällen energetisch auf altem Stand und nicht modernisiert. Solche Gebäude verbrauchen ca. drei- bis viermal so viel Energie für Beheizung und Warmwasser wie heutige Neubauten. Hier ergibt sich somit ein enormes Einsparpotenzial. Durch Dämmung der Gebäudehülle sowie Verbesserung der Effizienz der Anlagentechnik kann der Energiebedarf deutlich gesenkt werden.

Ziel ist es, dass bis zum Jahr 2020 insgesamt ca. 20 Prozent des jährlichen Energieverbrauchs bei Gebäuden eingespart werden können, wodurch sich eine wesentliche Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ergäbe.

Die Novellierung der EnEV 2009

Ein Baustein des IEKP ist die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energieeinsparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV), die die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und an die Anlagentechnik regelt. Die EnEV wird in diesem Jahr zum wiederholten Male novelliert und tritt in geänderter Fassung als EnEV 2009 am 1. Oktober 2009 in Kraft. Gegenüber den vorigen Ausgaben (2002, 2004 und 2007) werden die Anforderungen in der zukünftigen EnEV 2009 sowohl für zu errichtende als auch für bestehende Gebäude um ca. 30 Prozent verschärft. Eine kurze Zusammenfassung zu allen Änderungen finden Sie hier:

Die neue EnEV 2009

Weiterhin sieht die EnEV 2009 Nachrüstverpflichtungen für bestehende Gebäude und Anlagen vor.

Anforderungen an bestehende Gebäude und Anlagen

Beispielsweise müssen ab 2011 begehbare, oberste Geschossdecken mit einer Dämmung versehen werden. Außerdem sieht die EnEV 2009 auch vor, dass elektrische Nachtspeicherheizungen schrittweise außer Betrieb zu nehmen sind.

Alles Wissenswerte auf einen Blick

Sämtliche Änderungen der neuen EnEV 2009 gegenüber der vorangegangenen Fassung werden in der aktuellen Ausgabe von Praxis-Check ausführlich erläutert. Dabei werden schwerpunktmäßig Wohngebäude behandelt, da sich hier auch die Rechenverfahren zur Ermittlung der energetischen Kennwerte geändert haben. Einen weiteren Schwerpunkt bildet ein Abschnitt über finanzielle Fördermöglichkeiten.


Hier wird insbesondere auf die Förderung von Anlagen für erneuerbare Energien eingegangen. Abschließend wird auch der sommerliche Wärmeschutz behandelt, der gemäß EnEV bei zu errichtenden Gebäuden genau wie der Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust nachzuweisen ist.

Nähere Infos zum Praxischeck finden Sie hier:

Praxis-Check: EnEV 2009



Abbildungen: www.pixelio.de


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