Für alle Nichtwohngebäude, die ab dem 1.Juli 2009 verkauft, vermietet oder verpachtet werden, muss der Eigentümer auf Anfrage des Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Dazu zählen neben Warenhäusern, Supermärkten und Bürogebäuden auch Rathäuser, Schulen und Kindergärten. Für öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr und einer Nutzfläche größer als 1000m² besteht für den Energieausweis zudem eine Aushangpflicht.
Der Energieausweis soll möglichen Interessenten und auch den Nutzern mehr Transparenz und eine erste Einschätzung zum energetischen Zustand des Bestandsgebäudes verschaffen. So können beispielsweise bereits im Vorfeld einer Kaufentscheidung erste Antworten auf zu erwartende Energiekosten und sinnvolle Sanierungsmaßnahmen gegeben werden. Laut einer Untersuchung der DENA liegen für rund 75% aller öffentlichen Gebäude bisher noch keine Energieausweise vor.
Welcher Energieausweis für den jeweiligen Nichtwohnbau vorzuziehen ist, hängt ganz von der individuellen Zielsetzung ab. Der Verbrauchsausweis ist relativ schnell zu erstellen und bietet einen guten Überblick zum aktuellen Energieverbrauch, der für die Bereitstellung von Wärme und Strom erforderlich ist. Ein Bedarfsausweis ist da schon ausführlicher und bewertet die energetische Gebäudequalität der Gebäudehülle und auch der Anlagentechnik ohne dabei das Nutzerverhalten zu berücksichtigen. Diese detaillierte Betrachtung ist eine optimale Basis für eine sinnvolle Planung von Modernisierungsmaßnahmen und den dazu erforderlichen Investitionskosten. Nur so können langfristig der Energieverbrauch und letztendlich auch die Energiekosten des untersuchten Gebäudes gesenkt werden und tragen zu einem besseres Raumklima und mehr Behaglichkeit bei. Durch sinnvoll geplante Maßnahmen kann der Energieverbrauch bei Bestandsgebäuden um bis zu 70% reduziert werden.
Die Ergebnisse beider Energieausweise werden übersichtlich in einem Bandtacho dargestellt. Die Farbe grün signalisiert hier einen sehr guten energetischen Zustand - rot wiederum macht deutlich, dass dringend Handlungsbedarf besteht.
Doch auch bei den Energieausweisen für Nichtwohngebäude gibt es Ausnahmen. Ist die Nutzfläche des Gebäudes kleiner als 50m² und steht unter Denkmalschutz, dann muss kein Energieausweis vorhanden sein. Weitere Ausnahmen bilden z.B. Betriebsgebäude, die zur Aufzucht von Tieren genutzt werden, Kirchen oder temporäre Bauten.
Die Einführung des Energieausweises für Nichtwohngebäude ab dem 1. Juli 2009 bietet zukünftig nicht nur Energieberatern die Chance, sich neue Aufträge zu sichern. Auch Bund, Länder und Gemeinden sollten für energetische Modernisierungen das Konjunkturprogramm II der Bundesregierung nutzen und so die Energiekosten und den Energieverbrauch der öffentlichen Gebäude reduzieren.
BanFotos:Quelle: dena/GEESE Ingenieur
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