EnEV

Wellenreuther: Verbot von Nachtstrompeicherheizungen gilt nur eingeschränkt

"Es wird in der Praxis nicht dazu kommen, dass die Bürger Speicherheizungen außer Betrieb nehmen müssen, obwohl diese beim Bau der Wohnung baurechtlich vorgeschrieben waren oder der Einbau eines anderen Heizsystems unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde", beruhigt der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther diesbezügliche Befürchtungen etlicher Einwohner von Karlsruhe.

Bezug nimmt er dabei auf eine schriftliche Antwort an ihn aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), an das sich der Mandatträger nach einem Besuch in Karlsruhe zur Lösung der Problematik gewandt hatte.

In der Stadt Karlsruhe sind etwa 4.500 Wohneinheiten mit Nachstromspeicherheizungen bestückt. Diese Art von Heizung soll durch eine Umgestaltung der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) ab 2020 abgeschaltet werden, weil dieses Heizsystem als nicht effizient und klimaschädlich gilt. Die betroffenen Wohnungsbesitzer hatte dies verunsichert und sie hatten die Entscheidung nicht verstanden, da diese Heizungsart beim Bau vieler Wohnungen als Wärmespender auferlegt worden war und weil der Wechsel zu einer alternatives Heizung baulich erheblich schwierig und sehr teuer wäre.

Zusätzlich zu diesen zwei Ausnahmen zählt Ingo Wellenreuther weitere Einschränkungen des Nachtstromspeicherheizungsverbots auf: „Das Speicherheizungsverbot gilt nur für Mehrfamilienhäuser mit mindestens sechs Wohneinheiten. Das Verbot kommt auch nur dann in Frage, wenn das Speicherheizsystem wesentlich mehr Energie verbraucht als andere marktübliche Anlagen, wenn weniger belastende Maßnahmen als die Außerbetriebnahme nicht zu einer vergleichbaren Energieeinsparung führen und wenn die Außerbetriebnahme zu einer wesentlichen Verminderung der Energieverluste beiträgt. Schließlich gilt das Verbot dann nicht, wenn der Bauantrag für das Gebäude nach dem 31. Dezember 1994 gestellt wurde oder wenn das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 einhält", erläutert der Bundestagsabgeordnete.

Foto: Schratt


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