Das Bundeskabinett hat am 18.03.2009 die Novelle der Energieeinsparverordnung verabschiedet. Sie gilt ab dem Herbst 2009, so dass die Baubranche eine angemessene Zeit hat, sich an die neuen Regeln anzupassen. Eckpunkte der Novelle sind die Sicherung der Energieversorgung, Verbesserung des Klimaschutzes und geringere Energiekosten für die Verbraucher. Für das Erreichen der Klimaziele der Bundesregierung ist die neue EnEV von zentraler Bedeutung. Der Gesamtenergieverbrauch im Gebäudesektors kann von zur Zeit 40 % deutlich gesenkt werden.
Die wichtigsten Änderungen der neuen EnEV im Überblick
Der Gebäudeenergieverbrauch soll durch verbesserte Dämmung und die Nutzung moderner Technik um durchschnittlich 30% gesenkt werden.
Oberste, begehbare, ungedämmte Geschossdecken müssen bis Ende 2011 gedämmt werden.
Nachtstromspeicherheizungen werden ab 2020 abhängig von der Größe des Gebäudes, der Wohneinheiten und der Qualität der Wärmedämmung nach und nach außer Betrieb gesetzt.
Klimaanlagen müssen mit automatischen Einrichtungen der Be- und Entfeuchtung nachgerüstet werden.
Es werden Anreize für den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energieen geschaffen.
Der Vollzug der EnEV wird gestärkt, der Unternehmer muss die Einhaltung der Vorschriften bei der Modernisierung von Gebäuden durch Nachweise bestätigen.
Weitere Infos auf der Webseite des BMVBS
08/09, Praxis-Check Architektur: EnEV 2009
Tipps & Tricks zur Umsetzung der EnEV 2009!