EnEV

Beim Hausbau ab 2009 neue Verordnungen beachten

Bevor die EnEV 2009 - voraussichtlich am 1. Juli 2009 - in Kraft treten kann, muss zunächst das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) novelliert werden. Es schafft die Grundlagen für die Energieeinsparverordnung.

Diese wiederum wurde bereits mehrfach fortgeschrieben, 2002, 2004 und zuletzt im Oktober 2007. Damals führt der Staat die Energieausweise für Altbauten verbindlich ein.

Mit der Novelle 2009 soll nun der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in Neubauten und sanierten Altbauten um 30 Prozent gegenüber bisherigem Standard gesenkt werden.

Aber bereits für 2012 haben die Bundesministerien die EnEV 2012 im Blick. Dann sollen die energetischen Anforderungen nochmals um weitere 30 Prozent verschärft werden.

Parallel dazu tritt am 1. Januar 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in Kraft. Es schreibt den Einsatz von regenerativen Energien im Neubau vor. Reicht man im ersten Halbjahr 2009 seinen Bauantrag ein, dann gelten andere Bestimmungen als für jene, die erst im zweiten Halbjahr 2009 ihren Hausbau genehmigen lassen.

Verschiedene EnEVs

Wer heute baut, oder auch saniert, der muss sich nach der EnEV 2007 richten. Das heißt, bereits Mitte kommenden Jahres, wenn die EnEV 2009 greift, ist sein Neubau energetisch überholt.


Gilt erst die EnEV 2012, dann besitzt der Bauherr des dann gerade einmal drei Jahre alten Hauses rein rechnerisch eine wahre Energieschleuder: Soll dann beispielsweise ein nach der heute geltenden EnEV 2007 gebautes Haus verkauft und nach dem Standard der EnEV 2012 nachgerüstet werden, ist es mit einer verbesserten Wärmedämmung alleine nicht getan.

Damit die hochgedämmte Gebäudehülle nicht zu bauphysikalischen und gesundheitlichen Schäden führt, kommt der Hausbesitzer um den zusätzlichen Einbau einer geregelten Be- und Entlüftung nicht herum.

Das muss beachtet werden:

  • Am 1.1.2009 tritt das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in Kraft. Neubauten müssen regenerative Energien einsetzen.
  • Ab 1.1.2009 müssen Vermieter und Verkäufer von Altbauten, die nach 1965 gebaut wurden, Mietern und Käufern den Energieausweis vorlegen. Damit gilt die Energieausweispflicht im gesamten Wohnungsbau.
  • Bis zum 31.12.2008 müssen alle Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden (ausgenommen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel) außer Betrieb genommen werden, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, auch wenn sie nach dem 1. Januar 1996 modernisiert wurden und seither die Abgasverlustgrenzwerte einhielten.
  • Bis zum 31. Dezember 2008 müssen alle Heizungs- und Warmwasserleitungen im Wohnungsbestand gedämmt werden, die durch unbeheizte Räume laufen.
  • Bis zum 31. Dezember 2008 müssen alle bislang ungedämmten (nicht begehbaren, aber zugänglichen) Dachböden energetisch gegenüber dem beheizten Wohnbereich abgeschottet sein.


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