Diese wiederum wurde bereits mehrfach fortgeschrieben, 2002, 2004 und zuletzt im Oktober 2007. Damals führt der Staat die Energieausweise für Altbauten verbindlich ein.
Mit der Novelle 2009 soll nun der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in Neubauten und sanierten Altbauten um 30 Prozent gegenüber bisherigem Standard gesenkt werden.
Aber bereits für 2012 haben die Bundesministerien die EnEV 2012 im Blick. Dann sollen die energetischen Anforderungen nochmals um weitere 30 Prozent verschärft werden.
Parallel dazu tritt am 1. Januar 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in Kraft. Es schreibt den Einsatz von regenerativen Energien im Neubau vor. Reicht man im ersten Halbjahr 2009 seinen Bauantrag ein, dann gelten andere Bestimmungen als für jene, die erst im zweiten Halbjahr 2009 ihren Hausbau genehmigen lassen.
Wer heute baut, oder auch saniert, der muss sich nach der EnEV 2007 richten. Das heißt, bereits Mitte kommenden Jahres, wenn die EnEV 2009 greift, ist sein Neubau energetisch überholt.
Gilt erst die EnEV 2012, dann besitzt der Bauherr des dann gerade einmal drei Jahre alten Hauses rein rechnerisch eine wahre Energieschleuder: Soll dann beispielsweise ein nach der heute geltenden EnEV 2007 gebautes Haus verkauft und nach dem Standard der EnEV 2012 nachgerüstet werden, ist es mit einer verbesserten Wärmedämmung alleine nicht getan.
Damit die hochgedämmte Gebäudehülle nicht zu bauphysikalischen und gesundheitlichen Schäden führt, kommt der Hausbesitzer um den zusätzlichen Einbau einer geregelten Be- und Entlüftung nicht herum.
Das muss beachtet werden:
08/09, Praxis-Check Architektur: EnEV 2009
Tipps & Tricks zur Umsetzung der EnEV 2009!