Mit den Fördermaßnahmen sei viel für den Klimaschutz zu erreichen. "Allein in Bayern wurden fast vier Millionen Wohngebäude vor 1978 errichtet, also vor Erlass der ersten Wärmeschutzverordnung. Hier liegen erhebliche Potenziale zur Energieeinsparung. Die Staatsregierung unterstützt die Sanierung von Miet- und Genossenschaftsbauten vor allem mit dem Bayerischen Modernisierungsprogramm. Hier werden die Darlehen der KfW-Programme mit zusätzlichen Mitteln der Landesbodenkreditanstalt weiter zinsverbilligt. Die Nachfrage ist gewaltig: Allein in den letzten fünf Jahren wurden 676 Millionen Euro als Darlehen ausgereicht,“ erläuterte Herrmann.
Der Staat müsse jedoch auch selbst, bei seinem eigenen Gebäudebestand mit gutem Beispiel vorangehen. So sehe sich die staatliche Bauverwaltung in der Pflicht, nach Möglichkeit höhere als die gesetzlich vorgeschriebenen Standards zu verwirklichen. Minister Herrmann erinnerte an das Sonderprogramm zur energetischen Sanierung staatlicher Gebäude. Zwischen 2008 und 2011 würden 150 Millionen Euro für die energetische Verbesserung der Bauten des Freistaats Bayern zur Verfügung gestellt. Die Summe bewirke - bezogen auf die Lebensdauer der neuen Bauteile - eine Gesamteinsparung von mehr als 700.000 Tonnen Kohlendioxid.
„Neben unseren Förderprogrammen und der Umsetzung ambitionierter energetischer Ziele bei den eigenen staatlichen Projekten ist der rechtliche Rahmen die dritte Säule, auf denen das staatliche Handeln bei der Energieeinsparung ruht,“ so der Minister. Dies zeige sich auch sehr deutlich bei der Energieeinsparverordnung 2009, die zum 1. Oktober 2009 in Kraft treten wird. Sie sei zwar eine Verordnung des Bundes, erfordere aber die Umsetzung durch die Länder.
Foto: stmi
08/09, Praxis-Check Architektur: EnEV 2009
Tipps & Tricks zur Umsetzung der EnEV 2009!