Das Jahr 2009 hat bereits einige Veränderungen an den Richtlinien für Neubauten und Sanierungen gebracht. Seit Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil der Wärmeversorgung über erneuerbare Energien abdecken. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt hier verbindlich den Einsatz von Solaranlagen, Lüftungsanlagen, Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) vor.
Im Oktober 2009 wird die neu gefasste Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft treten. Ziel der EnEV 2009 ist es, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. Um die vorhandenen Energiesparmöglichkeiten im Gebäudebereich besser auszunutzen, werden die geplanten Verschärfungen sowohl bei Neubauten, als auch im Bereich der Gebäudesanierung gelten.
Neuerungen gelten dann auch bei der Förderung, so hat beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umfangreiche Veränderungen in ihren Programmen vorgenommen. Bereits zum April 2009 starteten im Rahmen der wohnwirtschaftlichen Förderung privater Bauherren die neuen Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“. (energieundbau.de berichtete) Diese werden mit der EnEV 2009 noch einmal modifiziert. Für alle am Bau beteiligten Fachleute bieten diese geänderten Rahmenbedingungen neue Herausforderungen und Chancen.
Mit der Veranstaltung der Schloss Raesfeld-Akademie des Handwerks in Zusammenarbeit mit der EnergieAgentur.NRW erhalten Gebäudeenergieberater und das Bauhandwerk eine Zusammenfassung der geplanten gesetzlichen Neuerungen, einen Überblick über die neuen Förderungen und die entsprechenden Konzepte innovativer Haustechnik sowie Rechts- und Haftungsfragen zur Energieberatung und zur Ausstellung von Energieausweisen.
http://www.energieagentur.nrw.de
Foto: pixelio.de, Andreas Morlok
08/09, Praxis-Check Architektur: EnEV 2009
Tipps & Tricks zur Umsetzung der EnEV 2009!