Für Neubauten und Modernisierungen gelten dann die höheren Anforderungen, beispielsweise müssen bis Ende des Jahres 2011 begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist, wer Nachtstromspeicherheizungen betreibt, muss sie entsprechend der zeitlichen Vorgaben der EnEV 2009 außer Betrieb nehmen.
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