EnEV

EnEV 2009: Stichtag 1. Oktober 2009

Die verschärfte EnEV-Neufassung wurde jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie tritt, wie schon vermutet (energieundbau.de berichtete), ab 1. Oktober 2009 in Kraft. Wer also als Bauherr oder Eigentümer von Baubestand ab 1. Oktober eine Bauanzeige erstattet, einen Bauantrag einreicht oder bei nicht genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen mit dem Bauen beginnt, der hat die verschärfte Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2009) zu beachten.

Für Neubauten und Modernisierungen gelten dann die höheren Anforderungen, beispielsweise müssen bis Ende des Jahres 2011 begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist, wer Nachtstromspeicherheizungen betreibt, muss sie entsprechend der zeitlichen Vorgaben der EnEV 2009 außer Betrieb nehmen.
Den kompletten Beitrag im Bundesanzeiger finden Sie » hier

Weitere Infos zur EnEV 2009

Kurzinfo zur EnEV 2009

 

Foto: Mindwalker - Fotolia.com

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