Das erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zur Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), die vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Mit der Neufassung muss die Energieeffizienz neuer oder sanierter Immobilien um im Durchschnitt 30 Prozent erhöht werden.
Motiv für die kritische Auffassung des BDEW ist, dass die Inhalte des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) seiner Meinung nach besser in der EnEV hätten festgelegt werden können. Während die EnEV im Wesentlichen offene Vorgaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von Kohlendioxid -Ausstoß bei Gebäuden mache, gebe das EEWärmeG bestimmte Technologien vor. Ungeachtet der Kritik steht der BDEW nach wie vor zur im EEWärmeG getroffenen Maßnahme, nach der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Fernwärme als Ersatz für erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung gelten.
Der BDEW beurteilte jedoch positiv, dass nun doch neue Energien wie Biogas und entsprechende Heizsysteme in der Neufassung der EnEV zum Zuge kommen. „Denn in Kombination mit Gaswärmepumpen, Mikrogasturbinen oder Brennstoffzellen kann mit Biogas die Energieeffizienz bei Gebäuden signifikant verbessert und die CO2-Emissionen drastisch gesenkt werden", betonte Hildegard Müller.
Wichtig sei auch, dass die elektrische Warmwasserbereitung weiter möglich ist. „Brennwertkessel in Kombination mit dezentraler elektrischer Warmwasserbereitung sind im Wohnungsbau weit verbreitet", so Müller. Die ursprünglich geplanten Vorgaben hätten diese Methode in Verbindung mit dem EEWärmeG sonst unwirtschaftlich gemacht.
Foto: Hildegard Müller (Bildquelle: BDEW)
08/09, Praxis-Check Architektur: EnEV 2009
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