Von besonderem Einfluss auf den Transmissionswärmebedarf eines Gebäudes wirken sich die dem Entwurf zugrunde liegenden planerischen Maßnahmen aus. Diese sollten im Vorfeld möglichst verantwortungsvoll betrachtet werden, da sie in aller Regel im Nachhinein nicht mehr revidierbar sind. Daher wird im Folgenden auf die wesentlichen Aspekte etwas näher eingegangen.
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Der Begriff des baulichen Wärmeschutzes beinhaltet alle Maßnahmen, die auf baukonstruktiver und planerischer Seite zu einer Begrenzung des Wärmetransports durch die wärmeübertragenden Umfassungsflächen führen. Dabei sind unter dem Begriff der „wärmeübertragenden Umfassungsflächen“ diejenigen Bauteile zu verstehen, die einem Temperaturgradienten (Temperaturgefälle) ausgesetzt sind. Dies sind insbesondere Außenbauteile sowie Bauteile in zu niedrig oder nicht geheizten Gebäudeteilen.
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Der Energieausweis ist ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes. Mit einem Energieausweis können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.
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Als Taupunkttemperatur wird diejenige Lufttemperatur bezeichnet, bei der Tauwasserbildung einsetzt. Die Taupunkttemperatur ist abhängig von der Lufttemperatur und vom Wasserdampfgehalt der Luft. Ist die Luft mit Wasserdampf gesättigt, d.h. beträgt die relative Luftfeuchte 100%, dann entspricht die Taupunkttemperatur genau der Lufttemperatur.
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Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2009 wurden die Übergangsvorschriften nach EnEV 2007 zur Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden ersatzlos aufgehoben. Werden Anlagen oder Anlagen bestehender Gebäude nachgerüstet, muss sich der Bauherr an die Vorgaben des §10 der EnEV halten.
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Ich bin Bauingenieur mit dem Abschluss „Bachelor of Science". Darf ich im Rahmen der EnEV 2009 Energieausweise ausstellen?
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Nicht erst seit der Ölkrise 1973 hat sich unser Bewußtsein für das Energieeinsparen verschärft. Auch der Gesetzgeber hat die Anforderungen an Gebäude und Anlagentechnik in den letzten Jahren ständig verschärft und so gelten ab heute nochmals neue Maßstäbe mit der EnEV 2009.
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In der Energieeinsparverordnung 2009, die ab dem 1. Oktober 2009 in Kraft tritt, sind nicht nur die Grenzwerte für Neubauten verschärft worden. Auch für bestehende Gebäude werden strengere Anforderungen geregelt, die nachfolgend beschrieben werden sollen.
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Mit dem Messverfahren „Blower Door" werden Luftdichtheitsmessungen an Gebäuden durchgeführt. Im Zuge der EnEV gilt diese Messung als Nachweis der Dichtheit von Gebäuden.
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Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis bereits für alle Wohngebäude vorzulegen, die vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Die EnEV 2009 steht zwar schon in den Startlöchern und tritt zum 1.10.2009 in Kraft, doch zuvor wird noch im Rahmen der EnEV 2007 der Energieausweis für Nichtwohngebäude zur Pflicht. Ab dem 1.Juli 2009 gilt diese Ausweispflicht dann auch bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung von Nichtwohngebäuden.
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08/09, Praxis-Check Architektur: EnEV 2009
Tipps & Tricks zur Umsetzung der EnEV 2009!