Fachthemen

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EnEV

Planungsgrundsätze für den baulichen Wärmeschutz

Planungsgrundsätze für den baulichen Wärmeschutz

Von besonderem Einfluss auf den Transmissionswärmebedarf eines Gebäudes wirken sich die dem Entwurf zugrunde liegenden planerischen Maßnahmen aus. Diese sollten im Vorfeld möglichst verantwortungsvoll betrachtet werden, da sie in aller Regel im Nachhinein nicht mehr revidierbar sind. Daher wird im Folgenden auf die wesentlichen Aspekte etwas näher eingegangen.
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EnEV

Baulicher Wärmeschutz

Baulicher Wärmeschutz

Der Begriff des baulichen Wärmeschutzes beinhaltet alle Maßnahmen, die auf baukonstruktiver und planerischer Seite zu einer Begrenzung des Wärmetransports durch die wärmeübertragenden Umfassungsflächen führen. Dabei sind unter dem Begriff der „wärmeübertragenden Umfassungsflächen“ diejenigen Bauteile zu verstehen, die einem Temperaturgradienten (Temperaturgefälle) ausgesetzt sind. Dies sind insbesondere Außenbauteile sowie Bauteile in zu niedrig oder nicht geheizten Gebäudeteilen.
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EnEV

Energieausweis

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes. Mit einem Energieausweis können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.
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EnEV

Taupunkttemperatur

Taupunkttemperatur

Als Taupunkttemperatur wird diejenige Lufttemperatur bezeichnet, bei der Tauwasserbildung einsetzt. Die Taupunkttemperatur ist abhängig von der Lufttemperatur und vom Wasserdampfgehalt der Luft. Ist die Luft mit Wasserdampf gesättigt, d.h. beträgt die relative Luftfeuchte 100%, dann entspricht die Taupunkttemperatur genau der Lufttemperatur.
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EnEV

Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2009 wurden die Übergangsvorschriften nach EnEV 2007 zur Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden ersatzlos aufgehoben. Werden Anlagen oder Anlagen bestehender Gebäude nachgerüstet, muss sich der Bauherr an die Vorgaben des §10 der EnEV halten.
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EnEV

Fragen zur EnEV - Hier finden Sie alle wichtigen Antworten

Fragen zur EnEV - Hier finden Sie alle wichtigen Antworten

Ich bin Bauingenieur mit dem Abschluss „Bachelor of Science". Darf ich im Rahmen der EnEV 2009 Energieausweise ausstellen?
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EnEV

Warum eine weitere Energieeinsparverordnung?

Warum eine weitere Energieeinsparverordnung?

Nicht erst seit der Ölkrise 1973 hat sich unser Bewußtsein für das Energieeinsparen verschärft. Auch der Gesetzgeber hat die Anforderungen an Gebäude und Anlagentechnik in den letzten Jahren ständig verschärft und so gelten ab heute nochmals neue Maßstäbe mit der EnEV 2009.
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EnEV

Anforderungen an bestehende Gebäude und Anlagen nach EnEV 2009

Anforderungen an bestehende Gebäude und Anlagen nach EnEV 2009

In der Energieeinsparverordnung 2009, die ab dem 1. Oktober 2009 in Kraft tritt, sind nicht nur die Grenzwerte für Neubauten verschärft worden. Auch für bestehende Gebäude werden strengere Anforderungen geregelt, die nachfolgend beschrieben werden sollen.
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EnEV

Luftdichtheitsprüfung der Gebäudehülle: Blower-Door-Verfahren

Luftdichtheitsprüfung der Gebäudehülle: Blower-Door-Verfahren

Mit dem Messverfahren „Blower Door" werden Luftdichtheitsmessungen an Gebäuden durchgeführt. Im Zuge der EnEV gilt diese Messung als Nachweis der Dichtheit von Gebäuden.
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EnEV

Ab dem 1.Juli 2009 brauchen auch Nichtwohngebäude einen Energieausweis

Ab dem 1.Juli 2009 brauchen auch Nichtwohngebäude einen Energieausweis

Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis bereits für alle Wohngebäude vorzulegen, die vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Die EnEV 2009 steht zwar schon in den Startlöchern und tritt zum 1.10.2009 in Kraft, doch zuvor wird noch im Rahmen der EnEV 2007 der Energieausweis für Nichtwohngebäude zur Pflicht. Ab dem 1.Juli 2009 gilt diese Ausweispflicht dann auch bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung von Nichtwohngebäuden.
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