So verursachte der Entwurf der Berliner Senatsumweltverwaltung für ein Klimaschutzgesetz im Sommer 2009 groß Aufregung, da er teure Investitionen für Hauseigentümer und Gewerbetreibende vorschrieb – von der Auswechslung alter Heizungsanlagen über die verpflichtende Nutzung erneuerbarer Energien bis zur massiven Wärmedämmung und dem Anschlusszwang ans Fernwärmenetz. Eigentümer sprachen vom „sozialpolitischen Albtraum,“ so wie auch Mieter-, Vermieter-, Unternehmensverbände und die IHK den Entwurf ablehnten. Die Kosten belasten nämlich nicht nur Unternehmer, sondern auch Grundeigentümer, die sie an die Mieter weitergeben. Elf Prozent der Modernisierungsausgaben dürfen auf die Jahreskaltmiete aufgeschlagen werden.
Jedoch gibt es weder in Berlin noch bundesweit verlässliche Schätzungen, wie sich energetische Modernisierungen in Neu- und Altbauten oder in Gewerbegebäuden auf Rendite und Miete auswirken. Beispielsweise rechnete der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) aus, dass die Kaltmieten in einem typischen Berliner Mietshaus um 2,07 Euro pro Quadratmeter steigen, wenn Solaranlagen eingebaut würden. Die Einsparung bei den Nebenkosten läge nur bei 37 Cent, die Warmmiete würde sich um 1,70 Euro erhöhen. Bei einer 60-Quadratmeter-Wohnung wären das 102 Euro monatlich. Bei einer kompletten Wärmedämmung stiegen die Mieten laut BBU sogar um 50 Prozent.
Falsch, sagte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Durch die Nutzung erneuerbarer Energien steige die Kaltmiete in einer typischen Mietwohnung nur um 76,4 Cent pro Quadratmeter. Dem stünden, bei steigenden Energiepreisen, langfristig eingesparte Nebenkosten von 74 Cent pro Quadratmeter gegenüber. Die Mehrbelastung liege also nur bei 2,4 Cent.
Foto: aboutpixel.de, Uwe Dreßler
08/09, Praxis-Check Architektur: EnEV 2009
Tipps & Tricks zur Umsetzung der EnEV 2009!