Hierbei handelt es sich nicht nur um zinsvergünstigte Kredite, sondern es können auch Baukostenzuschüsse beantragt werden. Für einzelne Sanierungsmaßnahmen kann eine Finanzierung sogar ohne eine Grundschuldeintragung im Grundbuch erfolgen.
Fördermittel für die Altbausanierung können für Sanierungsmaßnahmen am Dach, der Außenfassade, Fenstern, Türen, Heizung und Sanitäranlagen beantragt werden. Förderungsfähig ist auch ein behindertengerechter Umbau vorhandener Wohnsubstanz. Das gleiche gilt auch für Sanierungsmaßnahmen die durch einen Schimmelbefall der Wände notwendig werden.
Wird durch die Altbausanierung ein Gebäude energetisch auf das Niveau eines neu erbauten Hauses gebracht, sind nochmals attraktive Fördermöglichkeiten vorhanden. Dazu muss aber der Energiestandard KfW-Effizienzhaus 100 durch die Sanierungsmaßnahme erreicht und auch nachgewiesen werden. Bei einem geplanten Austausch der vorhandenen Heizung sollte bei der neuen Heizanlage auf die Nutzung regenerativer Energien geachtet werden. Das kann durch die Umrüstung auf Holzheizungen, Einbau von Anlagen zur Wärmegewinnung mit Solarkollektoren und die Nutzung besonders effizienter Klimaanlagen und Wärmepumpen erreicht werden. Für diese Sanierungsmaßnahmen können auch Investitionszuschüsse beantragt werden.
Nach einer erfolgten Sanierung der Altbauimmobilie kann ein Teil der angefallenen Handwerkerkosten auch steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt erstattet bis zu 20 Prozent des Höchstbetrages von 3000 Euro zurück.
Foto: pixelio.de, Rainer Sturm
08/09, Praxis-Check Architektur: EnEV 2009
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