Wartung
Maßnahmen zur Wahrung des Soll-Zustands im Hinblick auf die Gebrauchstauglichkeit. Kontinuierliche Maßnahmen in Monats- oder Jahresabständen, um die technische Funktionsfähigkeit von mechanischen, sanitären, elektrischen und feuerungstechnischen Geräten sicherzustellen. Ziel ist einerseits ein störungsfreier Betrieb des Gebäudes, andererseits die Früherkennung von Schäden und deren Reparatur an technischen Anlagen. Die Wartung beinhaltet Tätigkeiten an haus- und betriebstechnischen Anlagen, die in der Regel eine besondere Fachkenntnis voraussetzen, wie:
Ein- und Nachstellen, | |
Nachfüllen von Betriebsstoffen, | |
Auswechseln von Verschleißteilen, | |
Ausbessern und Austauschen von fehlerhaften Bauteilen bzw. Kleinreparaturen. |
Die Kosten der Wartung sind als Betriebskosten einzustufen.
