Im Glossar suchen

ok

Lexikoneinträge zu R


R-Wert, Wärmedurchlasswiderstand

Die Bauteile der Gebäudehülle müssen nach DIN 4108-6 Tabelle 3, Mindestwerte für den Wärmedurchlasswiderstand aufweisen. Durch diesen Mindestwärmeschutz soll gewährleisten, dass an jeder Stelle der Systemgrenze, bei ausreichender Beheizung und Lüftung, unter Zugrundelegung üblicher Nutzung, (20° C Raumlufttemperatur und 50 % relative Luftfeuchte sowie –5° C Außenlufttemperatur) ein hygienisches Raumklima sichergestellt ist.

Solche Mindestwerte des Wärmedurchlasswiderstandes sind abweichend vom eigentlichen Anwendungsbereich der Norm, normal beheizte Gebäude, auch für Bauteile bei Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen vorgegeben. Diese Mindestwerte werden bei diesen Gebäuden jedoch nur für Außenwände, Wände von Aufenthaltsräumen gegen Bodenräume, Durchfahrten, offene Hausflure, Garagen und gegen Erdreich gefordert.

Die Mindestwerte der Tabelle 3 gelten für alle die Bauteile, die ein flächenbezogenes Gesamtgewicht bzw. Gesamtmasse von mindestens 100 kg/m² aufweisen.

Für leichte Bauteile im Bereich von Außenwänden, Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen und Dächern mit einer flächenbezogenen Gesamtmasse unter 100 kg/m² gelten erhöhte Anforderungen an den Mindestwert des Wärmedurchlasswiderstandes. Dieser beträgt dann einheitlich R ≤1,75 [m² K / W]. Dieser Mindestwert gilt bei Rahmen- und Skelettbauten nur für den Gefachbereich. Für das gesamte Bauteil, d.h. also einschl. der zu berücksichtigenden Wärmebrücken in Form von Pfosten, Riegeln etc. muss ein mittlerer Widerstand von R = 1,0 [m²K/ W] eingehalten werden.


Aktuelle Veranstaltungen

Produktempfehlung

08/09, Praxis-Check Architektur: EnEV 2009
Tipps & Tricks zur Umsetzung der EnEV 2009!

» Mehr Informationen