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Niedrigenergiehaus

Laut Aussage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen BMVBW ist der Begriff „Niedrigenergiehaus“gesetzlich nicht definiert. Jedoch ist der Begriff „low energy house“ seit Ende der 70er Jahre international eingeführt und beschreibt einen Baustandard, der in Mitteleuropa zu einem Jahresheizwärmebedarf von maximal 70 kWh/m2a (EFH) bzw. 55 kWh/m2a (MFH) führt.

Dies folgte der klimaunabhängigen Definition von max. 0,02 kWh/(m2Kd) für das EFH. Als Bezugsfläche wird ausschließlich die real beheizte Wohnfläche herangezogen (nach DIN 277 oder II. Berechnungsverordnung, Also nicht die zum Teil überhöhte Nutzfläche nach WSchV oder EnEV). Die zahlenmäßigen Anforderungen der WSchV95 lagen etwa 50 % darüber, sodass auf deren Basis das NEH auch beschrieben werden konnte mit der bekannten Definition 25–30 % unter Maximalwert gem. WSchV'95.

Spätestens mit der Einführung der EnEV 2009, die teilweise bis zu 50% unter den Anforderungen der WSchV95 liegt, ist diese offizielle internationale Definition des Begriffes irreführend. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden daher oft auch die KfW-Energiesparhäuser als Niedrigenergiehäuser bezeichnet.


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