Nichtwohngebäude
Im Sinne der Neufassung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) bezeichnet der Ausdruck Nichtwohngebäude solche Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend nicht dem Wohnen dienen sowie keine Wohn-, Alten- und Pflegeheime oder ähnliche Einrichtungen sind.
