Nachtabsenkung
Beim Nachweis nach dem Monatsbilanzverfahren wird die Dauer der Nachtabsenkung, d. h. die Zeit, in der die Heizung abgestellt wird, angegeben. In der derzeitigen Fassung des Programms wird von einer kompletten Abschaltung der Heizanlage während dieses Zeitraums ausgegangen. Die Nachtabsenkung ist umso wirkungsvoller, je schlechter der Dämmstandard der Außenhülle ist. Bei optimaler Dämmung und ausreichenden Speicherkapazitäten innerhalb des Bauwerks verliert eine Nachtabsenkung an Einfluss. Beim Nachweis in Heizperiodenverfahren als vereinfachtes Verfahren, wird die Nachtabsenkung mit einem Faktor von 0,95 bei der Ermittlung des Heizwärmebedarfs QH berücksichtigt.
