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Lexikoneinträge zu M


Monatsbilanzverfahren

Das Monatsbilanzverfahren ist grundsätzlich für alle Gebäudetypen anwendbar.

Was heißt Monatsbilanzverfahren?

Grundsätzlich muss an dieser Stelle genau unterschieden werden welchen Teil, oder welche Kenngröße eines Gebäudes berechnet werden soll.

Man unterscheidet 3 unterschiedliche Teilbereiche:

Gebäudehülle nach DIN 4108-6 oder EN 832

Anlagentechnik inklusive aller Systemverluste für Verteilung, Speicherung und Übergabe nach DIN 4701-10

Primärenergetische Bewertung nach DIN 4701-10

Das Monatsbilanzverfahren betrachtete lediglich die Gebäudehülle und dient zur Ermittlung des Jahresheizwärmebedarfs QH, unter Berücksichtigung folgender Einzelgrößen:

1.

Transmission

2.

Lüftung

3.

Interne Gewinne

4.

Solare Gewinne

Dies sind im Wesentlichen die gleichen Faktoren, die nach Wärmeschutzverordnung, oder dem Heizperiodenverfahren nach EnEV, zur Berechnung des Jahresheizwärmebedarfs QH angesetzt werden.

Der wesentliche Unterschied liegt aber in der monatlichen Betrachtungsweise der einzelnen Verlust- und Gewinngrößen. Das bedeutet konkret, dass für jeden einzelnen Monat (zwölf Berechnungsintervalle) die genannten Größen berechnet (bilanziert) werden müssen. Als Ergebnis erhält man den monatlichen Heizwärmebedarf QH,m. Die einzelnen Monatswerte können dann zum Jahresheizwärmebedarf QH aufsummiert werden.

Eine Handrechnung kann aufgrund der Vielzahl der Rechenschritte nicht mehr in Frage kommen, zumal die Bilanzierung zusätzlich einige aufwendige Rechenoperationen – beispielsweise die Bestimmung des „Ausnutzungsgrades für solare und interne Gewinne", oder die „Nachtabsenkung" - beinhaltet.

Zur Ermittlung der Anlagenverluste und des primärenergetischen Aufwands nach DIN 4701-10 wird keine Monatsbilanzierung durchgeführt. Hier werden Kenngrößen angesetzt, die sich auf die komplette Heizperiode beziehen.


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