Mindestwärmeschutz
Der Mindestwärmeschutz stellt die Mindestanforderung an die bauphysikalische Qualität flächiger Bauteile dar. Er dient nicht der Aufrechterhaltung energetischer Bauqualitäten (hierfür ist die Energieeinsparverordnung zuständig), sondern lediglich der Verhinderung von Oberflächenkondensat und soll somit die Bewohner und die Baukonstruktion vor schädlichen Feuchteeinwirkungen schützen.
Kenngröße des Mindestwärmeschutzes für ein Bauteil ist der R-Wert. Der Mindestkennwert für die verschiedenen Bauteilgruppen ist in der DIN 4108-2 geregelt.
