KfW-60-Haus
Das KfW-Energiesparhaus 60 muss einen auf die Gebäudenutzfläche AN bezogenen maximalen Jahres-Primärenergiebedarf Qp von 60 kWh/(m2a) aufweisen und der auf die Wärme übertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust HT' muss den in der aktuellen EnEV (Anhang 1, Tabelle 1) angegebenen Höchstwert um mindestens 30 % unterschreiten.
Siehe auch KfW-Energiesparhaus
