Heizperiodenverfahren
Das Heizperiodenverfahren ist als vereinfachtes Verfahren nur für Wohngebäude mit einem Fensterflächenanteil <= 30 % zugelassen.
Dieses Verfahren soll einen Nachweis durch Handrechnung noch ermöglichen.
Es gelten folgende Einschränkungen:
nur für Wohngebäude mit f ≤ 0,30 | |
Berücksichtigung von Wintergarten nicht möglich | |
Berücksichtigung von transparenter Wärmedämmung nicht möglich |
Dadurch wird die Anwendung jedoch stark eingeschränkt.
Das Heizperiodenverfahren dient zur Ermittlung des Jahresheizwärmebedarfs Qh, unter Berücksichtigung folgender Einzelgrößen:
Transmission | |
Lüftung | |
Interne Gewinne | |
Solare Gewinne |
Bei diesem Verfahren werden für die Heizperiode, 185 Tage, die genannten Größen in Abhängigkeit der durchschnittlichen monatlichen Klimawerte für den Standort Deutschland berechnet (bilanziert).
