Grundlastwärmeerzeuger (Heizbereich)
Durch die Auswahl des Grundlast-Wärmeerzeugers (Heizsystem) wird der Wärmeverlust und der Strombedarf (Hilfsenergie für Pumpen, Steuerung etc.) der Wärmeerzeugung in kWh/(m²a) festgelegt.
Die Auswahl ist vorbelegt, da in jedem Fall ein Grundlast- Wärmeerzeuger erforderlich ist.
Quelle: DIN 4701 Abschnitt C.3.4.2
Innerhalb eines Heizbereiches stellt der Grundlast-Wärmeerzeuger den Hauptwärmelieferanten dar. Zusätzlich zum Grundlast- Wärmeerzeuger kann eine Zusatzheizung eingesetzt werden.
Gründe für eine Zusatzheizung:
| 1. |
Der Grundlast-Wärmeerzeuger, z.B. eine Wärmepumpe ist nicht in der Lage, den kompletten Heizbereich mit der erforderlichen Heizwärme zu versorgen. Die fehlende Wärme muss durch einen zusätzlichen Wärmeerzeuger, z.B. einen Gaskessel bereitgestellt werden. |
(Quelle: DIN 4701 Abschnitt C.3.4.1)
| 2. |
Einsatz einer Solaranlage zur solaren Heizungsunterstützung. Durch die Solaranlage wird nur ein geringer Anteil der Heizwärme bereitgestellt. Bis zum Vorliegen genauerer Rechenverfahren wird für den Deckungsgradanteil αS der Solaranlage ein konstanter Wert von 0,1 angesetzt. Dies bedeutet, dass 10 % der erforderlichen Heizwärme durch die Solaranlage erzeugt werden. Der Grundlastwärmeerzeuger stellt den überwiegenden Teil der Wärme - hier 90 % - zur Verfügung. |
Quelle: DIN 4701 Abschnitt C.3.4.1
Mögliche Grundlast-Wärmeerzeuger:
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Elektroheizungen |
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