Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (auch Wärmegesetz oder EEWärmeG) hat zum Ziel, dass in Deutschland bis zum Jahr 2020 für die Wärmeversorgung 14 Prozent der Energie aus regenerativen Energien stammen müssen.
Das Gesetz besteht aus 3 Säulen:
| 1. | Nutzungspflicht: Eigentümer von Neubauten werden ab 01.01.2009 verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz (je nach Energiequelle und Wärmeerzeuger) erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung einzusetzen. Diese Pflicht trifft alle Eigentümer, egal ob private oder öffentliche. |
| 2. | Finanzielle Förderung: Der Einsatz regenerativer Energien wird auch in Zukunft finanziell gefördert. Hierzu gibt es ein von der Bundesregierung beschlossenes Förderinstrument, das so genannte Marktanreizprogramm. |
| 3. | Wärmenetze: Das EEWärmeG hat auch zum Ziel, den Ausbau des Wärmenetzes zu erleichtern. |
