Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das deutsche Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien, kurz Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), hat seinen Vorläufer im Stromeinspeisungsgesetz von 1991.
Damals war es für kleinere stromproduzierende Unternehmen nur sehr schwer möglich, auf die Verbundnetze der großen Stromerzeuger zuzugreifen. Der Gesetzgeber sicherte den Zugang zu den Verbundnetzen und garantierte den Erzeugern eine gewisse Mindestvergütung.
Seit dem 01.04.2000 gibt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Seitdem werden auch Kleinstanlagen gefördert und mit Anschubförderungen unterstützt. Beide Gesetze haben die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien in Deutschland entscheidend vorangebracht.
Ab 01.01.2009 erscheint eine Novellierung des EEG.
