Energieberater
Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt und unterliegt auch keinen allgemein gültigen beruflichen Standards oder Regelungen. Im Allgemeinen werden Fachleute als Energieberater bezeichnet, die Gebäude oder technische Geräte energetisch bilanzieren und begutachten. Sie geben bei dieser so genannten Energieberatung Ratschläge und Hinweise zur Modernisierung , beim Neuerwerb oder zur Beurteilung des Nutzerverhaltens (Energieoptimierung).
Verschiedene Stellen der öffentlichen Hand, allen voran das BAFA mit dem Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“, entwickelten allerdings Fortbildungskonzepte zum Energieberater, die sich als Quasi-Standard im Markt etabliert haben.
