Bauunterhaltskosten
Unterbegriff der Baunutzungskosten nach DIN 18960. Bauunterhaltungskosten sind Personal und Sachkosten zur Bewahrung und Wiederherstellung der Gebrauchsfähigkeit und Betriebsbereitschaft von Gebäuden und dazugehörenden Anlagen durch Verhütung oder Beseitigung von Mängeln und Schäden, die auf Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung zurückzuführen sind. Ausdrücklich nicht zu den Bauunterhaltungskosten, sondern zu Betriebskosten zählen Reinigung und Pflege von Verkehrs- und Grünflächen, Wartung und Inspektion der haus- und betriebstechnischen Anlagen. Nicht zu den Bauunterhaltungskosten gehören Maßnahmen zur Nutzungsänderung von Gebäuden, jedoch sind Modernisierungsmaßnahmen, sofern das Wirtschaftsgut hinsichtlich der Substanz und Gebrauchsfähigkeit keine Änderung erfährt, als solche einzustufen.
