Bauliche Verschattung
Bauliche Verschattung wird durch 3 Verschattungsmöglichkeiten bestimmt:
Der Horizontwinkel ah der Verbauung beschreibt die Verschattung eines Gebäudes bzw. einer Fensterfläche durch angrenzende Gebäude, bauliche Einrichtungen oder auch durch die Topografie. Daraus ergibt sich der Teilbestrahlungsfaktor Fh

Abb. 1: Horizontaler Schnitt
Der Überhangwinkel αh berücksichtigt die Verschattung durch Balkone, Vorbauten und Vordächer.
Daraus ergibt sich der Teilbestrahlungsfaktor Fo

Abb. 2: Vertikaler Schnitt
Der Seitenwinkel berücksichtigt analog
die Verschattung durch seitliche Abschattungsflächen wie Loggien, Hausecken,
bauliche Einrichtungen, die die Einstrahlung der Sonne von der Seite her beeinträchtigen.
Daraus
ergibt sich der Teilbestrahlungsfaktor Ff.
Diese drei baulichen Verschattungsfaktoren sind in DIN 4108-6 aufgeführt. Die Größe der jeweiligen Abminderung ist von der Himmelsrichtung und von der Größe des Verbauwinkels abhängig. Der gesamte Verschattungsfaktor Fs der baulichen Verschattung ermittelt sich aus dem Produkt der drei baulichen Verschattungsmöglichkeiten.
Fs = Fh * Fo * Ff
Eine weitere Abminderung der Einstrahlungsfläche ergibt sich durch den Rahmen eines Fensters. Diese Abminderung wird durch den Faktor FF definiert und stellt den Anteil des transparenten Materials am Fensterelement dar (bei einem Rahmenanteil von 30 % ergibt sich FF zu 0,70).
