Kategorie: WEKA Shop
Welchen Nutzen bringt der neue Energieausweis und wie wird er
erstellt?
Schon seit 1. Juli vergangenen Jahres ist der Energieausweis in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschrieben. Doch auch nach über einem Jahr gibt es ihn für viele Gebäude immer noch nicht. Dabei braucht im Grunde genommen jeder Hausbesitzer einen passenden Energieausweis. Nur so weiß er nämlich genau über den Energiehaushalt seines eigenen Hauses Bescheid.
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Schnell und einfach für Wohngebäude nach den aktuellen
Berechnungsverfahren der EnEV 2009 Energieausweise erstellen!
Kategorie: Fachthemen
Der Energieausweis ist ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes. Mit einem Energieausweis können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.
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Planungsguide für den direkten EnEV-Einstieg
Kategorie: WEKA Shop
Aktuelle Berechnungsverfahren für Wohn- und Nichtwohngebäude der EnEV
2009 problemlos anwenden!
Kategorie: WEKA Shop
Planungshandbuch für den direkten EnEV-Einstieg
"Eine positive Bewertung im Energieausweis bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Gebäude energetisch auf dem neuesten Stand ist", betont Kurt Friedl, Regionaldirektor RE/MAX Deutschland Südwest. Seit dem 1. Juli muss beim Verkauf oder der Vermietung von Wohngebäuden, die vor 1965 errichtet wurden, ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden.
Kategorie: Fachthemen
Der Energieausweis ist ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes. Mit einem Energieausweis können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden und müssen nach der EU-Richtlinie drei wesentlichen Aussagen enthalten: den Energiekennwert über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes, Vergleichswerte zu anderen Gebäuden und Sanierungsempfehlungen.
Kategorie: Fachthemen
Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis bereits für alle Wohngebäude vorzulegen, die vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Die EnEV 2009 steht zwar schon in den Startlöchern und tritt zum 1.10.2009 in Kraft, doch zuvor wird noch im Rahmen der EnEV 2007 der Energieausweis für Nichtwohngebäude zur Pflicht. Ab dem 1.Juli 2009 gilt diese Ausweispflicht dann auch bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung von Nichtwohngebäuden.