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1382 Der neue Energieausweis in der Praxis - Praxis-Check Architektur, I / 2007

Welchen Nutzen bringt der neue Energieausweis und wie wird er erstellt?

VdZ-Broschüre zum Download klärt Fragen zum Energieausweis

Schon seit 1. Juli vergangenen Jahres ist der Energieausweis in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschrieben. Doch auch nach über einem Jahr gibt es ihn für viele Gebäude immer noch nicht. Dabei braucht im Grunde genommen jeder Hausbesitzer einen passenden Energieausweis. Nur so weiß er nämlich genau über den Energiehaushalt seines eigenen Hauses Bescheid.

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9471 EnEV leicht gemacht

Schnell und einfach für Wohngebäude nach den aktuellen Berechnungsverfahren der EnEV 2009 Energieausweise erstellen!

Kategorie: Fachthemen

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes. Mit einem Energieausweis können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.

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4947 Die neue EnEV im Bild

Planungsguide für den direkten EnEV-Einstieg

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9490 EnEV Plus

Aktuelle Berechnungsverfahren für Wohn- und Nichtwohngebäude der EnEV 2009 problemlos anwenden!

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4980 Die neue EnEV im Bild

Planungshandbuch für den direkten EnEV-Einstieg

Verbrauchswert kann in die Irre führen - RE/MAX fordert Nachbesserung beim Energieausweis

"Eine positive Bewertung im Energieausweis bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Gebäude energetisch auf dem neuesten Stand ist", betont Kurt Friedl, Regionaldirektor RE/MAX Deutschland Südwest. Seit dem 1. Juli muss beim Verkauf oder der Vermietung von Wohngebäuden, die vor 1965 errichtet wurden, ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden.

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Der Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes. Mit einem Energieausweis können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden und müssen nach der EU-Richtlinie drei wesentlichen Aussagen enthalten: den Energiekennwert über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes, Vergleichswerte zu anderen Gebäuden und Sanierungsempfehlungen.

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Ab dem 1.Juli 2009 brauchen auch Nichtwohngebäude einen Energieausweis

Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis bereits für alle Wohngebäude vorzulegen, die vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Die EnEV 2009 steht zwar schon in den Startlöchern und tritt zum 1.10.2009 in Kraft, doch zuvor wird noch im Rahmen der EnEV 2007 der Energieausweis für Nichtwohngebäude zur Pflicht. Ab dem 1.Juli 2009 gilt diese Ausweispflicht dann auch bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung von Nichtwohngebäuden.