Teil 1: Allgemeines
Damit die Anschaffung von Anlagen, die erneuerbare Energien zur Erzeugung von Wärme nutzen, finanzierbar bleibt, hat der Bund ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt. Der Bund fördert alle, die freiwillig erneuerbare Energien für die Erzeugung von Wärme nutzen. Die bereitgestellten Fördermittel betragen in den nächsten vier Jahren (2009 bis 2012) bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr. Es gibt eine Ausnahme. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die zur Erfüllung der Nutzungspflicht im Sinne des EEWärmeG dienen.
Einzelheiten hierzu werden durch die Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen geregelt.
Fördermittel des Bundes für die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich in den Jahren 2009 bis 2012 gemäß EEWärmeG
Im EEWärmeG wird genau geregelt, welche Maßnahmen für die Erzeugung von Wärme gefördert werden. Insbesondere werden die Errichtung und die Erweiterung von
gefördert.
Im Rahmen des Marktanreizprogramms fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dabei gelten unterschiedliche Förderbeträge für Anlagen in Neubauten und für Anlagen im Gebäudebestand, wobei zwischen Basis-, Bonus- und Innovationsförderung unterschieden wird.
Basisförderung wird bei Neubauten und im Gebäudebestand gewährt für
Zusätzlich zur Basisförderung wird in vielen Fällen auch eine Bonusförderung gewährt. Bonusfördersätze gibt es für
Dabei ist zu beachten, dass die Fördersätze „regenerativer Kombinationsbonus" und „Effizienzbonus" sowie „Kesselaustauschbonus" und „Effizienzbonus" nicht miteinander kombinierbar sind.
Eine Innovationsförderung wird für die Errichtung von großen Solaranlagen, die besondere Qualitätsanforderungen erfüllen, sowohl im Gebäudebestand als auch bei Neubauten gewährt. In diesem Fall können zusätzliche Boni nicht in Anspruch genommen werden. Unter Innovationsförderung fallen auch Maßnahmen zur Steigerung des Wärmeertrags durch Abgaskondensation und/oder zur Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel bei Pelletsanlagen, Holzhackschnitzelanlagen und Scheitholzvergaserkesseln.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Errichtung und Erweiterung thermischer Solaranlagen im Gebäudebestand und bei Neubauten. Die Basisförderung ist im Gebäudebestand höher als bei Neubauten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und Größe der Solaranlage ab. Neben der Basisförderung wird auch ein weiterer Zuschuss als Bonusförderung für Kesselaustausch, regenerative Kombination, Effizienz der Gebäudehülle, Umwälz- und Solarpumpen gewährt.
Die Errichtung von Heizkesseln, die zur Verfeuerung von fester Biomasse dienen, wird ebenfalls vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Auch hier sind die Fördersätze der Basisförderung im Gebäudebestand höher als bei neuen Gebäuden. Weiterhin hängt die Höhe der Zuschüsse von der Art und der Leistung der Heizkessel ab.
Wärmepumpen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Auch hier sind die Fördersätze der Basisförderung im Gebäudebestand höher als bei neuen Gebäuden. Bei Neubauten wird zusätzlich noch eine Unterscheidung des Zeitpunkts der Bauantragstellung vorgenommen. Die Fördersätze für Neubauten mit Bauantrag vor dem 01.01.2009 sind höher als bei Neubauten mit Bauantragstellung nach dem 31.12.2008. Grundsätzlich wird eine Förderung nur dann gewährt, wenn die Wärmepumpe eine bestimmte Jahresarbeitszahl aufweist.
Die einzelnen Fördersätze sowie weitere Informationen zur Basis-, Bonus- und Innovationsförderung des BAFA und die Antragsformulare sind im Internet unter www.bafa.de zu finden.
Weitere Fördermittel vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ab dem 01.04.2009 gelten neue Programme:
Beide Programme werden nachfolgend kurz beschrieben. Für weitere Informationen wird auf die Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) www.kfw.de verwiesen.
Das Förderprogramm Energieeffizient Bauen (Nr. 153, 154) dient zur Finanzierung des energetisch hochwertigen Neubaus von Wohngebäuden im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes. Es gilt ab dem 01.04.2009. Mit diesem Programm kann die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern 55 und 70 langfristig zu günstigen Konditionen finanziert werden. Der Zinssatz wird in den ersten zehn Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.
Antragsberechtigt sind Bauherren oder Erwerber von neuen Wohngebäuden, wobei Eigennutzung oder Vermietung möglich ist. Zu den Antragsberechtigten gehören Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Gefördert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden, die die Anforderungen KfW-Effizienzhaus 55 oder 70 erfüllen. Hierzu zählen auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten. Ferien- und Wochenendhäuser werden durch das KfW-Programm Energieeffizient Bauen nicht gefördert.
Die KfW-Effizienzhäuser 55 und 70 lösen die bisher bekannten KfW-40- und KfW-60-Häuser ab. Sie müssen ein bestimmtes energetisches Anforderungsniveau erfüllen, das für die Antragstellung von einem Sachverständigen zu bestätigen ist. Nachfolgend werden die KfW-Effizienzhäuser genauer beschrieben.
Beim KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2007) dürfen der Jahres-Primärenergiebedarf (Q"p) sowie der Transmissionswärmeverlust (H'T) höchstens 55 % der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte (EnEV 2007, Anlage 1, Tabelle 1) betragen. Gleichzeitig darf der Jahres-Primärenergiebedarf (Q"p) des Gebäudes 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN) und Jahr nicht überschreiten.
Passivhaus: Gefördert werden auch Passivhäuser, deren Jahres-Primärenergiebedarf und Jahres-Heizwärmebedarf nach dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) oder einem gleichwertigen Verfahren auf Grundlage der DIN EN 832 durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Q"p) nicht größer als 40 kWh/(m²a) ist und der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nicht mehr als 15 kWh/(m²a) beträgt.
Beim KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007) dürfen der Jahres-Primärenergiebedarf (Q"p) sowie der Transmissionswärmeverlust (H'T) höchstens 70 % der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte (EnEV 2007, Anlage 1, Tabelle 1) betragen. Gleichzeitig darf der Jahres-Primärenergiebedarf (Q"p) des Gebäudes 60 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN) und Jahr nicht überschreiten.
Das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Es existieren zwei Möglichkeiten:
Der Zinssatz wird in den ersten zehn Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt. Bei Sanierung eines Gebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus wird zusätzlich ein Teil der Darlehensschuld erlassen (Tilgungszuschuss). Die geplante energetische Sanierung ist von einem Sachverständigen zu bestätigen. Für die Baubegleitung, den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen sowie die Heizungsoptimierung kann eine Sonderförderung in Form von Investitionszuschüssen nach dem Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programm-Nr. 430) direkt bei der KfW beantragt werden.
Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag bzw. die Bauanzeige gestellt wurde. Hierzu zählen auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.
Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden Maßnahmen gefördert, die dazu beitragen, dass das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses erreicht wird. Dabei werden folgende Standards unterschieden:
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust von maximal 70 % der gemäß EnEV 2007 festgelegten zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus (EnEV 2007, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.
KfW-Effizienzhäuser 100 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust von maximal 100 % der gemäß EnEV 2007 festgelegten zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus (EnEV 2007, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.
Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen:
Die oben genannten Einzelmaßnahmen können im Rahmen des Kredithöchstbetrags auch miteinander kombiniert werden.
Für die Konditionen (Finanzierungsanteil/Kreditbetrag, Kreditlaufzeit, Zinssätze, Auszahlung, Tilgung) wird auf die Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter www.kfw.de verwiesen.
Bild-Quelle: www.pixelio.de
08/09, Praxis-Check Architektur: EnEV 2009
Tipps & Tricks zur Umsetzung der EnEV 2009!